Zahnmedizinische Expertise

Sowohl Zahnärzte als auch Assistenzpersonal müssen über eine fundierte Ausbildung verfügen und ihr Wissen auch in regelmäßigen Fortbildungen weiter entwickeln. Darüber hinaus müssen Zahnärzte, die auf bestimmte Fachbereiche spezialisiert sind (beispielsweise Implantologie, Zahnästhetik, Funktionstherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie) nachweisen, dass sie eine gewisse Zahl an Behandlungen bereits durchgeführt haben und eine bestimmte Behandlungsquote pro Jahr halten können.
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